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Einst gefeiert, jetzt gefürchtet:
Asbest
Asbest ist längst verboten. Doch verschwunden ist er deshalb nicht. Noch heute steckt die einst gefeierte „Wunderfaser“ in Millionen von Gebäuden und das oft auch dort, wo man sie nicht vermutet. Besonders tückisch: Die gefährlichen Fasern sind unsichtbar und können sich bei scheinbar harmlosen Arbeiten freisetzen. Die gesundheitlichen Folgen zeigen sich häufig erst Jahrzehnte später. Genau das macht Asbest zu einer Gefahr, die Vergangenheit und Gegenwart miteinander verbindet und den Arbeitsschutz bis heute vor große Herausforderungen stellt.
Asbest bleibt ein großes Thema für Bau- und Handwerksbetriebe
Asbest ist hierzulande seit Jahrzehnten verboten, doch aus dem Arbeitsalltag ist der Gefahrstoff dennoch nicht verschwunden. Seit 1993 gilt in Deutschland ein Verbot des Inverkehrbringens von Asbest und asbesthaltigen Materialien, seit 2005 auch auf europäischer Ebene. In älteren Gebäuden sind jedoch weiterhin große Mengen asbesthaltiger Materialien verbaut. Schätzungen zufolge befinden sich in der BRD noch mehr als 35 Millionen Tonnen im Gebäudebestand.
Damit bleibt Asbest insbesondere beim Bauen im Bestand ein wichtiges Thema für den Arbeitsschutz. Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, den sogenannten ASI-Arbeiten, können Beschäftigte mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommen und Asbestfasern ausgesetzt sein.
Seit dem 20. Dezember 2025 gelten zudem neue Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Unter anderem wurde die Genehmigungspflicht für bestimmte Abbrucharbeiten ausgeweitet. Auch die Nachweis- und Anzeigepflichten für Unternehmen wurden verschärft: Beschäftigte müssen bei Tätigkeiten mit Asbest namentlich benannt und entsprechende Kenntnisse sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge nachgewiesen werden.
Die Änderungen zeigen: Obwohl Asbest längst verboten ist, bleibt der Gefahrstoff eine aktuelle Herausforderung. Gerade bei Arbeiten in älteren Gebäuden sind eine sorgfältige Planung, fachkundige Beschäftigte und geeignete Schutzmaßnahmen entscheidend.
Doch was steckt eigentlich hinter der „Wunderfaser“ Asbest?
Asbest ist keine einzelne Substanz, sondern eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale. Zu den bekanntesten Arten gehören Chrysotil und Krokydolith. Das asbesthaltige Gestein wird abgebaut und anschließend so aufbereitet, dass technisch nutzbare Fasern unterschiedlicher Länge entstehen.
Seine besonderen Eigenschaften machten Asbest lange Zeit zu einem begehrten Werkstoff. Die Fasern sind äußerst fest, hitze- und säurebeständig und besitzen gute Dämmeigenschaften. Außerdem lassen sie sich zu Garnen verspinnen und verarbeiten. Aufgrund dieser Kombination wurde Asbest häufig als „Wunderfaser“ bezeichnet.
Die Einsatzmöglichkeiten waren dementsprechend vielfältig: Asbest wurde unter anderem in der Bauindustrie, im Schiffsbau und im Fahrzeugbereich verwendet. Auch für Wärmedämmungen, Faserzementprodukte, Bremsbeläge und Schutzkleidung kam der Werkstoff zum Einsatz. Selbst in Produkten wie Filtern und Zahnpasta wurde Asbest verarbeitet.
Die industrielle Nutzung nahm insbesondere ab dem Beginn des 20. Jahrhunderts stark zu. Mit Verfahren zur Herstellung von Asbestzement konnten zahlreiche Produkte wie Dachplatten, Fassadenverkleidungen und Rohre hergestellt werden. So gelangte Asbest in viele Bereiche des täglichen Lebens und wurde über Jahrzehnte in unterschiedlichsten Produkten eingesetzt.
Doch heute ist bekannt, dass die einst geschätzten Eigenschaften von Asbest mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden sind. Werden asbesthaltige Materialien beschädigt oder bearbeitet, können gefährliche Fasern freigesetzt werden. Genau deshalb spielt die Erkennung und der sichere Umgang mit asbesthaltigen Materialien insbesondere bei Arbeiten im Gebäudebestand eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz.
Asbest im Körper: Warum die Fasern so gefährlich sind
Asbest ist vor allem deshalb gefährlich, weil die winzigen Fasern beim Einatmen sehr tief in die Lunge gelangen können. Wird asbesthaltiges Material beispielsweise gebohrt, gesägt, geschliffen oder anderweitig beschädigt, können Fasern freigesetzt werden. Aufgrund ihrer geringen Größe können sie bis in die Lungenbläschen vordringen und dort über lange Zeit im Körper verbleiben. Dort reizen sie das Gewebe dauerhaft und verursachen Entzündungen und Narbenbildung. Eine mögliche Folge ist die Asbestose – eine fortschreitende Verhärtung und Vernarbung des Lungengewebes, die die Lungenfunktion beeinträchtigen kann und nicht heilbar ist. Die Asbestose wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt.
Noch schwerwiegender ist das Krebsrisiko (das Umweltbundesamt stuft Asbest als eindeutig krebserregenden Stoff ein). Asbestfasern können unter anderem Lungenkrebs und Mesotheliome (bösartiger Tumor des Rippen- oder Bauchfells) verursachen. Auch ein erhöhtes Risiko für Kehlkopf- und Eierstockkrebs wird mit einer Asbestbelastung in Verbindung gebracht. Besonders relevant ist dabei die lange Latenzzeit: Erkrankungen können erst Jahrzehnte nach der eigentlichen Exposition auftreten.
Asbest begegnet uns z.B. in Gebäuden der 50/60er in Form von Wellpappen, Kunstschiefer, Fliesenklebern, Isolierungen und Dichtungen – gewonnen etwa in der Jeffrey Mine in Québec (s. Titelbild).15- bis 60-jährige Latenzzeit bei Asbest
Dass Asbest bereits seit Jahrzehnten verboten ist, bedeutet deshalb nicht, dass die gesundheitlichen Folgen verschwunden sind. Im Gegenteil: Die Folgen früherer Belastungen werden noch heute sichtbar. Aktuelle Zahlen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zeigen, wie ernst die Situation weiterhin ist: Im Jahr 2025 starben 291 Versicherte der BG BAU an den Folgen einer asbestbedingten Erkrankung. Asbestbedingte Erkrankungen waren damit die häufigste Ursache für Todesfälle durch Berufskrankheiten innerhalb der BG BAU.
Gerade für die Bauwirtschaft ist das Thema besonders relevant. Nach Angaben der BG BAU muss in Gebäuden, die vor dem Asbestverbot von 1993 errichtet wurden, beispielsweise mit Asbest in Fliesenklebern, Putzen, Estrichen oder Spachtelmassen gerechnet werden. Bei Renovierungs-, Umbau- oder Instandhaltungsarbeiten können diese Materialien beschädigt und dabei Fasern freigesetzt werden.
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist seit Jahren auf die erheblichen Folgen asbestbedingter Berufskrankheiten hin. Die große Zahl von Erkrankungen und Todesfällen macht deutlich, dass die Gefahren von Asbest nicht allein ein historisches Problem sind. Besonders problematisch ist die lange Zeit zwischen der Exposition und dem möglichen Auftreten einer Erkrankung.
Asbest ist damit ein gutes Beispiel dafür, warum Arbeitsschutz nicht erst bei sichtbarer Gefahr beginnen darf: Die gefährlichen Fasern sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen, ihre gesundheitlichen Folgen können jedoch schwerwiegend und dauerhaft sein. Gerade bei Arbeiten im Gebäudebestand sind deshalb eine frühzeitige Erkundung, fachgerechte Planung und konsequenter Schutz der Beschäftigten entscheidend.
Schutz vor Asbest: Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur PSA
Für den Arbeitsschutz kommt es deshalb entscheidend darauf an, eine Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern. Vor Arbeiten an älteren Gebäuden muss geklärt werden, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sein können. Darauf aufbauend sind die Gefährdung zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die seit 2024 geltenden Änderungen der Gefahrstoffverordnung haben diese Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand weiter konkretisiert. Die BG BAU beschreibt hierfür unter anderem ein risikobezogenes „Ampel-Modell“, mit dem Schutzmaßnahmen abhängig von der zu erwartenden Faserstaubbelastung festgelegt werden.
- Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für sicheres Arbeiten. Dabei müssen unter anderem das verwendete Material, die geplante Tätigkeit und das Risiko einer Faserfreisetzung berücksichtigt werden. Ziel ist es, die Asbestexposition so weit wie möglich zu vermeiden oder zu reduzieren.
Je nach Tätigkeit können beispielsweise emissionsarme Arbeitsverfahren, technische Absaugungen, Abschottungen oder geeignete Reinigungsverfahren erforderlich sein. Entscheidend ist, dass die Arbeiten fachgerecht geplant und nach den geltenden Arbeitsschutzvorgaben durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor der persönlichen Schutzausrüstung.
- Persönliche Schutzausrüstung
Kann eine Faserfreisetzung trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht vollständig verhindert werden, ist die entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich. Dazu können insbesondere geeigneter Atemschutz sowie Schutzkleidung gehören. Welche Schutzausrüstung notwendig ist, hängt von der jeweiligen Tätigkeit und der zu erwartenden Belastung ab.
Die PSA muss nicht nur zur Verfügung gestellt werden, Beschäftigte müssen auch wissen, wie sie richtig verwendet, an- und abgelegt sowie anschließend sicher behandelt wird. Gerade beim Ablegen der Schutzkleidung ist besondere Sorgfalt erforderlich, damit anhaftende Fasern nicht weiter verbreitet werden.
- Fachkundige Unternehmen und Beschäftigte
Arbeiten mit Asbest dürfen nicht beliebig durchgeführt werden. Unternehmen müssen über die erforderliche personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen. Dazu gehört unter anderem die Benennung einer verantwortlichen sowie einer aufsichtsführenden Person. Diese Personen müssen über die erforderliche Sachkunde nach TRGS 519 verfügen.
Auch die Beschäftigten, die entsprechende Tätigkeiten durchführen, benötigen eine geeignete Qualifikation und müssen für den Umgang mit Asbest geschult sein. Die TRGS 519 unterscheidet dabei verschiedene Sachkundenachweise. Häufig ist vom „kleinen Asbestschein“ nach Anlage 4C und vom „großen Asbestschein“ nach Anlage 3 die Rede. Welcher Sachkundenachweis erforderlich ist, hängt von der konkreten Tätigkeit ab.
Neben der fachlichen Qualifikation ist auch die geeignete technische Ausstattung entscheidend. Fachkundige Unternehmen müssen über die notwendigen Geräte und Einrichtungen verfügen, um die Arbeiten möglichst emissionsarm und sicher durchführen zu können.
Fotos: istockphoto.com (© MissNephew), BG BAUPSA für Asbestarbeiten
Die richtige PSA für Arbeiten mit Asbest ist essentiell für die Gesundheit.