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Wenn Konsum zum Risiko wird:
Warum der Umgang mit Suchtmitteln kein Tabuthema sein darf
Der Konsum von Alkohol, Medikamenten oder anderen berauschenden Substanzen kann die Aufmerksamkeit, das Reaktionsvermögen und die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen und mit möglichen Folgen für die betroffene Person, Kolleginnen und Kollegen sowie den gesamten Betriebsablauf einhergehen:
➠ Eine Mitarbeiterin hat nach Feierabend Alkohol getrunken und ist am nächsten Morgen nicht ganz fit, wodurch sie eine wichtige Sicherheitsprüfung übersieht.
➠ Oder die Nebenwirkungen von Medikamenten beeinträchtigen die Konzentrationsfähigkeit eines Lagerlogistikers, der dadurch Warnhinweise übersieht.
➠ Während wiederholter Raucherpausen fehlt ein Teammitglied regelmäßig bei kurzen Sicherheitsabsprachen, wodurch wichtige Änderungen im Ablauf nicht im gesamten Team ankommen und es zu Koordinationsfehlern kommt.
➠ Auch exzessiver Medienkonsum kann vergleichbare Auswirkungen haben: Eine Arbeitskraft scrollt noch spät in der Nacht durch soziale Medien, schläft dadurch zu wenig und reagiert am nächsten Tag deutlich langsamer, wodurch es zu einem Beinahe-Unfall kommt.
Was versteht man unter Suchtmitteln?
Suchtmittel sind Stoffe, die das Bewusstsein, die Wahrnehmung oder das Verhalten beeinflussen und bei regelmäßigem oder missbräuchlichem Konsum zu einer Abhängigkeit führen können. Dabei wird zwischen legalen und illegalen Suchtmitteln unterschieden.
Zu den häufigsten Suchtmitteln gehören:
- Alkohol
- Medikamente (insbesondere Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel)
- Nikotin
- Cannabis
- Illegale Drogen
- Onlinebezogene Abhängigkeiten
Mal ein paar Zahlen, die uns die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. sowie das Datenportal des Bundesdrogenbeauftragen für Deutschland zur Verfügung stellen:
Knapp 8 Millionen Menschen konsumieren Alkohol in einer gesundheitlich riskanten Form (in einem Unternehmen mit 150 Mitarbeitenden wären statistisch gesehen etwa 14 bis 15 Personen betroffen). Etwa 3 Millionen Personen zeigen einen problematischen Medikamentenkonsum, während bei rund einer halben Million ein Cannabis-Missbrauch oder eine entsprechende Abhängigkeit vorliegt. Zudem weisen etwa 1,38 Millionen Menschen Hinweise auf eine Glücksspielstörung auf.
Zu den häufigsten Formen onlinebezogener Verhaltensabhängigkeiten zählen Online-Glücksspiel-, Online-Computerspiel-, Online-Pornografie-, Online-Shopping- sowie Social-Media-Nutzungsstörungen. In Deutschland erfüllen je nach Studie etwa 1 % bis 6 % der Bevölkerung die Kriterien einer Internetnutzungsstörung.
(Dass sich pro Jahr die volkswirtschaftlichen Kosten des Alkoholkonsums auf rund 57,04 Mrd. Euro belaufen und die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Rauchens auf etwa 97,2 Mrd. Euro geschätzt werden, ist ein anderes Thema. Allein die indirekten Kosten, etwa durch Produktivitätsausfälle infolge tabakbedingter Erkrankungen, betrugen im Jahr 2020 knapp 67 Milliarden Euro.)
Abhängigkeit zeigt sich nicht nur durch Substanzen, sondern auch durch VerhaltenAuswirkungen von Suchtmitteln auf die Arbeitssicherheit
Bereits geringe Mengen bestimmter Substanzen können die Leistungsfähigkeit und das sichere Verhalten am Arbeitsplatz deutlich beeinträchtigen. Oft werden diese Einschränkungen zunächst unterschätzt, obwohl sie sich direkt auf Wahrnehmung, Konzentration und Entscheidungsfähigkeit auswirken. Die Folgen können sowohl schleichend als auch akut auftreten.
Mögliche Auswirkungen sind insbesondere:
- verminderte Konzentration und eingeschränkte Aufmerksamkeit
- verlangsamte Reaktionszeiten in kritischen Situationen
- Fehleinschätzungen von Gefahrensituationen und Risiken
- erhöhte Fehlerquote bei Routine- und Kontrolltätigkeiten
- nachlassende Leistungsfähigkeit und geringere Belastbarkeit
Darüber hinaus kann auch die Fähigkeit zur Selbstkontrolle und zur richtigen Priorisierung von Aufgaben beeinträchtigt sein, was zusätzliche Sicherheitsrisiken im Arbeitsablauf verursacht.
Besonders kritisch sind diese Einschränkungen bei Tätigkeiten mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial – etwa beim Führen von Fahrzeugen, beim Bedienen von Maschinen, bei Arbeiten in der Höhe oder im Umgang mit elektrischen Anlagen. In solchen Situationen können bereits kleine Fehlentscheidungen oder verzögerte Reaktionen schwerwiegende Arbeitsunfälle verursachen, die sowohl die betroffene Person als auch Kolleginnen und Kollegen gefährden.
Woran können Unternehmen problematischen Konsum erkennen?
Nicht jede Veränderung im Verhalten deutet automatisch auf einen Suchtmittelkonsum hin. Menschen haben unterschiedliche Belastungsphasen, private Herausforderungen oder gesundheitliche Gründe, die sich ebenfalls im Arbeitsalltag bemerkbar machen können. Dennoch gibt es bestimmte Auffälligkeiten, bei denen es sinnvoll ist, genauer hinzuschauen und als Führungskraft aufmerksam zu bleiben, ohne vorschnelle Schlüsse zu ziehen:
- häufige Unpünktlichkeit oder vermehrte Fehlzeiten
- auffällige Stimmungsschwankungen oder ungewöhnliche Reizbarkeit
- Konzentrationsprobleme und ein spürbarer Leistungsabfall
- gehäufte Arbeitsfehler oder Beinahe-Unfälle, die vorher nicht typisch waren
- verändertes Sozialverhalten im Team, etwa Rückzug oder Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen
- gerötete Augen, Alkohol-Atem
Die Verantwortung des Arbeitgebers
Arbeitgeber tragen die Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Dazu gehört auch, Risiken im Blick zu behalten, die durch den Konsum von Suchtmitteln entstehen können. Denn solche Einflüsse wirken sich nicht nur auf die einzelne Person aus, sondern können auch den gesamten Betriebsablauf und die Sicherheit im Team betreffen.
Umso wichtiger ist es, frühzeitig klare Strukturen und Orientierung zu schaffen. Zu den zentralen Maßnahmen gehören dabei:
- klare betriebliche Regeln zum Umgang mit Alkohol und anderen Suchtmitteln, die für alle nachvollziehbar und verbindlich sind
- regelmäßige Unterweisungen und Sensibilisierung der Beschäftigten, damit Risiken präsent bleiben und nicht unterschätzt werden
- gezielte Schulungen für Führungskräfte, um im Alltag sicher und angemessen auf Auffälligkeiten reagieren zu können
- eine offene Unternehmenskultur, in der Probleme angesprochen werden dürfen und Hilfe nicht als Schwäche gilt, sondern als Teil verantwortungsvollen Handelns
Wichtig ist dabei vor allem eines: Prävention wirkt deutlich besser, wenn sie früh ansetzt. Es ist wesentlich sinnvoller, aufmerksam zu begleiten und rechtzeitig Unterstützung anzubieten, als erst dann zu reagieren, wenn bereits ernsthafte Probleme oder Sicherheitsvorfälle entstanden sind.
Sucht im Job: Gesetze und Kündigungsgründe
Ein allgemeines gesetzliches „Drogenverbot am Arbeitsplatz“ gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen ergibt sich der Umgang mit Alkohol, Drogen und anderen beeinträchtigenden Substanzen aus verschiedenen Rechtsgrundlagen: Nach § 3 ArbSchG müssen Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten, § 15 DGUV Vorschrift 1 verbietet Zustände, die zu einer Eigen- oder Fremdgefährdung führen und § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet beide Vertragsparteien zur Rücksichtnahme.
Ein eigenständiges Verbot gibt es nicht, da das Arbeitsrecht nicht über pauschale Konsumverbote, sondern über das Ziel der Gefahrenvermeidung geregelt ist. Entscheidend ist daher stets die konkrete Gefährdung im Arbeitskontext.
Eine Suchterkrankung allein ist daher kein unmittelbarer Kündigungsgrund. Eine Alkoholabhängigkeit beispielsweise wird arbeitsrechtlich grundsätzlich als Krankheit angesehen. Vor einer Kündigung wegen erheblicher Beeinträchtigungen - etwa durch wiederholte Arbeitsausfälle, Sicherheitsrisiken oder die dauerhafte Unfähigkeit, die arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen -, müssen Arbeitgeber zunächst versuchen, Unterstützung anzubieten und dem Betroffenen die Möglichkeit einer Therapie einzuräumen. Erst wenn eine negative Zukunftsprognose besteht (nach erfolglosen Therapieversuchen oder wenn eine Therapie dauerhaft verweigert wird) kann eine Kündigung rechtlich gerechtfertigt sein.
Wichtig: Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn keine Suchterkrankung vorliegt und ein Beschäftigter trotz eines bestehenden Alkohol- oder Drogenverbots wiederholt berauscht zur Arbeit erscheint. Dann kann auch eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht kommen.
Was tun bei einem Verdacht auf Beeinträchtigung durch Suchtmittel?
Vorgesetzte sind verpflichtet, auffällige Konsum- und Verhaltensmuster bei Beschäftigten anzusprechen und auf mögliche Gefährdungen hinzuweisen, da Unternehmen ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachkommen müssen (§ 3 ArbSchG). Für Kolleginnen und Kollegen besteht diese Verpflichtung zwar nicht in gleicher Weise. Dennoch kann es sinnvoll sein, das Gespräch mit betroffenen Personen zu suchen – auch im eigenen Interesse und zur Unterstützung eines sicheren Arbeitsumfelds.
Zeitnah sollte ein vertrauliches und sachliches Gespräch stattfinden. Dabei ist es wichtig, die Situation ruhig und ohne Vorwürfe anzusprechen und sich auf konkrete, beobachtbare Verhaltensweisen zu beziehen – etwa auf Leistungsabfall, auffälliges Verhalten oder sicherheitsrelevante Vorfälle. Persönliche Bewertungen oder Spekulationen sollten dabei bewusst vermieden werden, um das Gespräch konstruktiv zu halten.
Ebenso entscheidend ist es, die im Unternehmen festgelegten Abläufe konsequent einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, wie Gespräche dokumentiert werden, wer einzubeziehen ist und welche nächsten Schritte vorgesehen sind. Eine klare Struktur hilft dabei, Sicherheit im Vorgehen zu schaffen – sowohl für Führungskräfte als auch für die betroffene Person.
Je nach Situation kann es sinnvoll und notwendig sein, weitere Unterstützung hinzuzuziehen. Das können interne betriebliche Ansprechpartner wie HR, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der betriebsärztliche Dienst sein. In vielen Fällen ist auch die Einbindung externer Beratungsstellen hilfreich, etwa Suchtberatungen oder soziale Dienste, die vertraulich unterstützen und Wege aus der Belastung aufzeigen können.
Ziel des Gesprächs ist vor allem die Klärung der Situation, die Sicherstellung der Arbeitssicherheit und das Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten.
Tipps für die Gesprächsführung
- Beobachtung statt Bewertung ➠ „Mir ist aufgefallen, dass…“ (statt: „Sie sind unkonzentriert.“)
- Konkrete Beispiele nennen ➠ „Bei der letzten Schicht gab es 2 Fehler in der Dokumentation“ (statt: „Sie machen oft Fehler“)
- Offen bleiben und nicht diagnostizieren ➠ „Ich möchte verstehen, woran das liegen könnte.“ (statt: „Sie haben ein Problem mit Alkohol.“)
- Sicherheit betonen ➠ „Mir geht es um die Sicherheit im Arbeitsprozess“ oder „Es betrifft nicht nur Sie, sondern das gesamte Team.“
- Unterstützung anbieten ➠ „Wir können interne oder externe Hilfe einbeziehen“ oder „Es gibt Möglichkeiten, wie wir Sie unterstützen können“
- Struktur geben ➠ „Lassen Sie uns die nächsten Schritte festhalten“
Checkliste: Konstruktives Gespräch bei Auffälligkeiten

Jeder kann betroffen sein
Suchtprobleme entwickeln sich häufig schleichend und bleiben im Alltag lange unbemerkt. Äußerlich sind sie oft nicht sofort erkennbar, da Betroffene über einen längeren Zeitraum hinweg versuchen, ihre Situation zu kompensieren und weiterhin „funktional“ zu bleiben. Gerade im beruflichen Umfeld entsteht dadurch leicht der Eindruck, alles sei unverändert in Ordnung.
Die Ursachen für eine Suchterkrankung sind dabei vielfältig und selten auf einen einzelnen Auslöser zurückzuführen. Häufig wirken mehrere Faktoren zusammen. Dazu zählen unter anderem beruflicher oder privater Stress, psychische Belastungen, Konflikte im sozialen Umfeld oder auch körperliche Beschwerden, die beispielsweise durch Medikamente behandelt werden. Auch Gewohnheitskonsum kann sich über die Zeit zu einem problematischen Verhalten entwickeln.
Wichtig ist: Sucht betrifft Menschen in allen Berufsgruppen, Hierarchiestufen und Lebenssituationen. Sie ist keine Frage von Charakter oder Willensstärke, sondern eine ernstzunehmende gesundheitliche Entwicklung, die sich meist über einen längeren Zeitraum hinweg aufbaut. Gerade deshalb ist ein offener, sensibler Umgang im Arbeitsumfeld entscheidend, um frühzeitig unterstützen zu können.
Quellen:
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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