Lichtschutzfaktor LSF bei Sonnenschutz
In vielen Arbeitsbereichen, insbesondere im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, bei der Straßeninstandhaltung oder im Garten- und Landschaftsbau, sind Beschäftigte regelmäßig starker Sonnenstrahlung ausgesetzt. UV-Strahlung stellt nicht nur ein Gesundheitsrisiko in der Freizeit dar, sondern ist auch ein ernstzunehmender Gefährdungsfaktor im beruflichen Alltag. Sonnenschutzprodukte mit Lichtschutzfaktor (LSF) sind deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil des präventiven Arbeitsschutzes.
Gesundheitsrisiken durch UV-Strahlung
Ultraviolette Strahlen, insbesondere UVB- und UVA-Strahlung, können akute und chronische Hautschäden verursachen. Dazu gehören Sonnenbrand, frühzeitige Hautalterung, DNA-Schäden in Hautzellen sowie ein erhöhtes Risiko für Hautkrebs, einschließlich des berufsbedingten weißen Hautkrebses (aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom). Seit 2015 ist der weiße Hautkrebs als Berufskrankheit (BK-Nr. 5103) in Deutschland anerkannt, wenn eine langjährige Tätigkeit im Freien vorliegt.
Der Lichtschutzfaktor (LSF) – Bedeutung im Berufsalltag
Der Lichtschutzfaktor gibt an, um wie viel sich die Zeit verlängert, die man sich theoretisch in der Sonne aufhalten kann, ohne Hautschäden zu riskieren. Beispiel: Bei einer Eigenschutzzeit der Haut von 10 Minuten und der Verwendung eines LSF 50 beträgt die Schutzdauer 500 Minuten unter idealen Bedingungen.
Im Arbeitsalltag ist jedoch mit Schweiß, Staub, Reibung durch Kleidung sowie häufigerem Wasserkontakt zu rechnen – alles Faktoren, die die Schutzwirkung deutlich verringern können. Deshalb ist regelmäßiges Nachcremen zwingend notwendig, besonders bei ganztägigen Tätigkeiten im Freien.
Pflichten von Arbeitgebenden
Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgebende verpflichtet, Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen:
- Technische Maßnahmen: z. B. Sonnensegel, Überdachungen, Beschattungssysteme auf Baustellen.
- Organisatorische Maßnahmen: Arbeitszeiten außerhalb der intensiven Sonnenstunden (11–15 Uhr), rotierende Aufgabenverteilung.
- Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA):
- Schutzkleidung mit UV-Schutz (UV-Standard 801),
- breitkrempige Hüte oder Helme mit Nackenschutz,
- UV-Schutzbrillen,
- Sonnenschutzmittel mit hohem LSF (mindestens 30, besser 50).
Anwendungshinweise für Berufstätige
- Großzügig auftragen: Besonders auf häufig exponierte Körperstellen wie Gesicht, Nacken, Ohren, Unterarme und Hände.
- Vor Arbeitsbeginn auftragen: Idealerweise 20 Minuten vorher, um volle Wirkung zu entfalten.
- Mehrmals täglich nachcremen: Besonders nach starkem Schwitzen, Pausen oder Hautkontakt mit Materialien.
- Sonnenschutz als Teil der PSA verstehen: Er darf nicht freiwillig sein, sondern muss aktiv in die Schutzmaßnahmen integriert werden.