BG Bau fördert Arbeitsschutz
30. März 2021
Dass Arbeitsschutz wichtig für unseren Alltag ist, kann niemand bestreiten. Da dieser recht kostenintensiv sein kann, schrecken Arbeitgeber durchaus vor der ein oder anderen sinnvollen Ausgabe zurück. Um das zu verhindern, bietet die BG Bau ihren Mitgliedern ein umfangreiches Förderprogramm an.
Von Absaugbohrer bis Wetterschutzzelt
Die Auswahl an Arbeitsschutzprodukten, welche die BG Bau unterstützt, ist sehr umfangreich. Es reicht von Absturzprävention, über Gehörschutz und hört bei speziellen Qualifizierungsmaßnahmen noch lange nicht auf. Wenn deine Firma Mitglied bei der BG Bau ist, lohnt sich hier auf jeden Fall ein Blick in den umfangreichen Katalog zu den einzelnen Arbeitsschutzprämien.
Je nach Maßnahme kann der Zuschuss unterschiedliche hoch ausfallen. Viele werden mit bis zu 50% der Kaufsumme unterstützt. Selbst Leasinggeräte können gefördert werden.
In unserem Online-Shop erkennst du Artikel, die bezuschusst werden können, an dem kleinen blauen Pfeil mit dem Hinweis „BG Bau gefördert“.
Voraussetzungen für die Finanzspritze
Um diese Unterstützung zu erhalten, muss diese logischerweise beantragt werden und natürlich gibt es Bedingungen, an die der Zuschuss geknüpft ist. Die meisten Maßnahmen werden über eine beitragsabhängige Förderung unterstützt, die sich nach dem Umlagebetrag deiner Firma richtet. Je höher dieser ist, desto höher kann natürlich auch die Gesamtförderung ausfallen.
Wenn es um Produkte aus dem Bereich der Absturzprävention geht (außer Industrieschutzhelme), kann auch ein Zuschuss beantragt werden, der sich nicht nach der Höhe des Beitrages richtet. Hier fällt die Förderung höher aus, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Teilnahme an bestimmten Schulungen, Programmen oder Beratungen der BG Bau nachweisen können. Diese geben bereits Hilfestellungen rund um die Themen Arbeitssicherheit, Gesundheitsmaßen und Risikobewusstsein.
Zusätzlich zu den beitragsabhängigen und -unabhängigen Voraussetzungen gibt es auch ein paar allgemeine Grundlagen, die erfüllt sein müssen. Die entsprechende Firma darf keine offenen Beiträge bei der BG Bau haben oder in der Insolvenz sein. Antrag auf Förderung und die eigentliche Investition müssen auch im gleichen Kalenderjahr liegen und natürlich kann jede Maßnahme nur einmal unterstützt werden.
Erfüllt deine Firma alle Voraussetzungen, ist ein Blick auf die Homepage der BG Bau hilfreich oder der direkte Kontakt zu einem Ansprechpartner, um alle spezifischen Details zu klären.
BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Telefon: 0800 3799100
Mail: arbeitsschutzpraemien@bgbau.de