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DGUV Regel 112 – 191

So einfach geht es - die vier Schritte zu Ihrer orthopädischen Einlage bzw.  zu Ihrem orthopädisch zugerichteten Sicherheitsschuh:


1. Auswahl und Beschaffung des gewünschten Schuhs aus dem PCH - Sicherheitsschuhsortiment. Bei allen Sicherheitsschuhen, die gemäß DGUV Regel 112 – 191 (ehemals BGR 191) orthopädisch zugerichtet werden können, bzw. für eine orthopädische Einlage geeignet sind, wird in der Artikelbeschreibung bzw. mit diesem Zeichen darauf hingewiesen.


                                                                bgr_stempel_d_e1_rot


2. Sie gehen zu Ihrem Orthopädieschuhmacher Ihrer Wahl vor Ort und reichen dort die ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Art der gewünschten Maßnahme ein. Ihren zuvor bei PCH bestellten Sicherheitsschuh nehmen Sie mit zu Ihrem Orthopädieschuhmacher.


3. Der Orthopädieschuhmacher führt die notwendige Maßnahme gemäß Fertigungsanweisung durch.

   
4. Die Abrechnung der vorgenommenen Maßnahme erfolgt durch den Orthopädieschuhmacher.


Hintergründe:

Nach der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung und Umbenennung der Schriftenwerke vorgenommen. Die BGR 191 wird künftig DGUV 112-191 heißen. Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die BG-Regel 191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz.

Im Januar 2007 ist eine Änderung der berufsgenossenschaftlichen Richtlinie BGR 191* in Kraft getreten. Diese Änderung besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entsprechen.

Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellt. Die Kosten für eine solche Prüfung sind erheblich, so dass es wirtschaftlich nicht tragbar ist, diese für jede angefragte orthopädische Änderung durchzuführen.

Um der Nachfrage nach orthopädischen Anpassungen dennoch gerecht zu werden, bietet die ELTEN GmbH für die häufigsten orthopädischen Problemstellungen verschiedene Modelle an, die dafür im Vorfeld zertifiziert wurden.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Spezialbroschüre "Orthopädischer Fußschutz gemäß  DGUV 112 – 191 (BGR 191)", die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Natürlich beraten wir Sie auch gern am Telefon.